LG Hamburg: Pepsi-Flasche verletzt keine Markenrechte von Coca Cola

veröffentlicht am 8. Juni 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 315 O 310/11 – nicht rechtskräftig
Art. 9 Abs. 1 c) der Gemeinschaftsmarkenverordnung

Das LG Hamburg berichtet per Pressemitteilung über ein Urteil im Markenrechtsstreit der zwei Softdrink-Giganten. Coca Cola wollte Pepsi die so genannte Carolina-Flasche untersagen, weil sie der geschützten Konturglasflasche von Coca Cola angeblich zu sehr ähnelte. Dies bewertete das Gericht jedoch anders. Die beiden Flaschenarten würden sich so erheblich voneinander unterscheiden (vertikale Rillen vs. horizontaler Riffelung; optische Trennung vs. Nichttrennung von Flaschenkörper und Flaschenhals u.a.), dass von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen sei. Pepsi würde weder den guten Ruf der Coca Cola Marke für sich ausbeuten noch deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen. Eine „Verwässerung“ der Marke Coca Cola durch das Verhalten von Pepsi sei nicht erkennbar.

I