LG Hamburg: Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mit Holocaust-Verbrechen verglichen werden

veröffentlicht am 28. August 2020

LG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2020, Az. 324 O 290/19
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber der Seite „babykaust.de“ Schwangerschaftsabbrüche nicht mit den Verbrechen des Holocausts vergleichen und die Gießener Ärztin Kristina Hänel persönlich als „entartet“ angreifen darf. Hänel ist als Gegnerin des Abtreibungsparagraphen § 219a StGB, an dessen Abschaffung sie arbeitet, bundesweit bekannt und im vorliegenden Verfahren als Klägerin auf. Nach Rechtsansicht der Kammer müsse die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden. Das LG Hamburg gestand der Ärztin ein Schmerzensgeld von 6.000 EUR zu. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da der beklagte Abtreibungsgegner ohne anwaltliche Vertretung erschien. Ihm bleibt nun ein Einspruch gegen das Versäumnisurteil.


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