LG Hamburg: Urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst für die Produktgestaltung von Bierflaschen

veröffentlicht am 18. August 2016

LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Produktgestaltung von Bierflaschen als Werk angewandter Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegen kann. Vorliegend sei die erforderliche Schöpfungshöhe durch die zweifarbige Gestaltung, den schnörkellosen Schrifttyp, die horizontale Ausrichtung der Beschriftung und den schlichten Eindruck erreicht, welcher sich im Gesamtbild von vorbekannten Gestaltungen abhebe. Die vorherige Anwendung schlichter, puristischer Gestaltungen für andere Produkte stehe dem nicht entgegen, da es auf die Anwendung dieses Stils in der konkreten Weise ankomme. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Hamburg – Urheberrechtsschutz für Bierflaschen).


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