LG Hannover: Preisindikator und Preisbarometer ersetzen bei einem Anbieter von Pauschalreisen nicht die konkrete Preisangabe

veröffentlicht am 7. Mai 2019

LG Hannover, Urteil vom 19.07.2018, Az. 74 O 10/18
§ 5a Abs 2 S 1 UWG

Das LG Hannover hat entschieden, dass die TUI Deutschland in einem Reisekatalog nicht für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ werben darf, wenn der Kunde nicht gleichzeitig in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert wird. Aus den verwendeten sog. „Preisbarometern“ ergäbe sich, so die Kammer, anders als bei der Angabe eines Mindestpreises („Preis ab“) nicht ausreichend nachvollziehbar das Preisniveau der Reisen. Die Berufung gegen das Urteil wurde zurückgewiesen (OLG Celle, Beschluss vom 17.04.2019, Az. 13 U 108/18). Das OLG Celle teilte diese Ansicht. Mit der bloßen Angabe eines „Preisindikators“ würden dem Nutzer des Reisekataloges wesentliche Informationen vorenthalten werden. Die Angabe des Preisindikators sei nicht ausreichend, um dem Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung über die Einholung eines konkreten Angebotes zu einer Pauschalreise zu ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung (LG Hannover: Preisindikator und Preisbarometer ersetzen bei einem Anbieter von Pauschalreisen nicht die konkrete Preisangabe).


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