LG Kiel: Die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat ist doch wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 6. November 2014

LG Kiel, Anerkenntnisurteil vom 24.10.2014, Az. 15 O 81/14
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Kiel hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei gleichzeitiger Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Bei dem Begriff „Flat“ oder „Flatrate“ erwarte der Verbraucher eine unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten ab einem bestimmten Volumen. Dies sei vorliegend gerade nicht gegeben. Dies hatte eine andere Kammer des LG Kiel ein Jahr zuvor noch anders gesehen (hier). Ob sich der Sachverhalt des aktuellen Urteils wesentlich von dem des früheren unterschied, ist leider nicht ersichtlich, da es sich um ein Anerkenntnisurteil handelt.

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