LG Kiel: Zur irreführenden Werbung mit der Bezeichnung „FCKW-frei“ / „FCKW-frei“ (2)

veröffentlicht am 24. September 2010

LG Kiel, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 14 O 73/10
§§ 3, 8 Abs. 1 UWG; §§ 2; 3 Abs. 1, Abs. 4 UKlaG

Das LG Kiel hat einem Onlinehändler bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des geschäftlichen Handelns Imprägnierspray gegenüber Verbrauchern anzubieten und dabei mit der Bezeichnung FCKW-frei zu werben, soweit die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff bei Imprägniersprays untersagt ist. Es wurde ein Streitwert von 5.000,00 EUR festgesetzt, nachdem der Antragsteller – der Verein pro Verbraucherschutz e.V. – noch einen Streitwert von 10.000,00 EUR beantragt hatte.

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