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LG Koblenz: Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden

veröffentlicht am 10. Januar 2018

LG Koblenz, Urteil vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Das LG Koblenz hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Kreuzfahrtanbieters „Trinkgeldempfehlung: [Sie sind sicher gerne bereit, die Leistung der Servicecrew durch Trinkgeld zu honorieren.] Hierfür wird auf Ihrem Bordkonto ein Betrag i.H.v. 10,- pro Person/Nacht an Bord gebucht, die Sie an der Rezeption kürzen, strei­chen oder erhöhen können.“ unwirksam ist, wenn eine solche Bestimmung als Allgemeine Geschäftsbedingung vom Verbraucher nicht ge­sondert bestätigt worden ist. Den Volltext finden Sie hier (LG Koblenz – Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden).


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