LG Köln: AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung berechtigt, ist unwirksam

veröffentlicht am 12. Oktober 2009

LG Köln, Urteil vom 23.04.2009, Az. 26 O 29/07
§§ 286, 307, 323 Abs. 6 BGB

Das LG Köln hat die AGB-Klausel „Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein, und wird auch nach Anforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist A- Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren.“ für unzulässig erklärt, da dem Verwender dieser Klausel, der Beklagten, der Rücktritt jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung auch dann erlaubt sei, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Kunden oder allein oder weit überwiegend von der Beklagten zu vertreten sei. Für die insgesamt zehn unwirksamen AGB-Klauseln setzte das LG Köln einen Streitwert von 30.000,00 EUR an, also 3.000 EUR je Klausel.

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