LG Köln: Bei Filesharing von einer kompletten CD Streitwert von 100.000 EUR

veröffentlicht am 27. Dezember 2009

LG Köln, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 28 O 328/09
§ 3 ZPO, §§ 19a, 97 UrhG

Das LG Köln hat mit diesem Beschluss entschieden, dass für 17 Tonaufnahmen einer Künstlergruppe, also der Wiedergabe einer vollständigen CD der Gruppe, ein Streitwert von 100.000 EUR anzusetzen ist. Konkret wurde den Antragsgegnern zu 1. und 2. verboten, die dreizehn Musikaufnahmen auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen  über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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