LG Köln: Die Gestaltung einer Website kann urheberrechtlich geschützt sein

veröffentlicht am 7. Oktober 2009

LG Köln, Urteil vom 12.08.2009, Az. 28 O 396/09
§§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWG

Das LG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Seiten einer Website auf Grund ihrer Sammlung, Einteilung und Anordnung urheberrechtlichen Schutz genießen können, was insbesondere dann der Fall sei, wenn die Site für Suchmaschinen wie Google programmiertechnisch optimiert sei. In einer früheren Entscheidung aus diesem Jahr in Sachen StudiVZ hatte sich das LG Köln noch kritischer gezeigt (Link: LG Köln).

Zum Thema „Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten“ verweisen wir auf unseren Sonderbeitrag (Link: Beitrag). Auf das Urteil hat Prof. Dr. Thomas Hoeren unter Verweis auf RA Dr. Walter Felling hingewiesen.

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