LG Köln: Domain-Treuhänder haftet für Markenverstöße des Domainnutzers

veröffentlicht am 19. Juni 2018

LG Köln, Urteil vom 03.04.2018, Az. 31 O 179/17
§ 12 BGB, § 5 MarkenG, § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 683 BGB, § 677 BGB, § 670 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine deutsche Domain treuhänderisch für ein russisches Unternehmen verwaltet, für markenrechtliche Verstöße auf der vom russischen Unternehmen unter dieser Domain betriebenen Website haftet. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – Domain-Treuhänder haftet für Markenverstöße des Domainnutzers).


Wird Ihnen eine Markenverletzung durch Domainnutzung vorgeworfen?

Haben Sie wegen einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen und Sie sollen nun dagegen verstoßen haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


I