LG Köln: Filesharing – 450,00 Euro Schadensersatz für ein Hörbuch

veröffentlicht am 26. Oktober 2015

LG Köln, Urteil vom 06.08.2015, Az. 14 S 2/15
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19 a UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass für das widerrechtliche Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs über ein Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 450,00 EUR angemessen ist. Auch der angenommene Unterlassungsstreitwert von 10.000,00 EUR als Grundlage der Gebührenbemessung sei nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz hatte den Schadensersatz auf 25,00 EUR reduziert, weil der Tatbeitrag eines einzelnen Filesharing-Teilnehmers an der Verbreitung eines Werkes sehr gering sei. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht nicht an, sondern hielt die Bemessung des Schadens nach der Methode der Lizenzanalogie für angezeigt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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