LG Köln: Filesharing – Aktuelles Musikalbum veröffentlichen erfüllt das „gewerbliche Ausmaß“

veröffentlicht am 11. Dezember 2009

LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008, Az. 28 AR 4/08
§§ 101 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 105 Abs. 2 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass ein gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung durch das Heraufladen eines geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse bereits bei einer umfangreichen Datei (Musikalbum) gegeben ist, wenn dies unmittelbar nach der Veröffentlichung in der Bundesrepublik Deutschland geschieht. Damit sei die erforderliche Schwere der Rechtsverletzung, die erforderlich ist, um dem Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen Provider zu gewähren, erreicht.

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