LG Köln: Filesharing – Gewerbliches Ausmaß einer Rechtsverletzung kann auch bei Upload eines nicht aktuellen Computerspiels vorliegen

veröffentlicht am 27. September 2010

LG Köln, Beschluss vom 19.01.2010, Az. 9 OH 2113/09
§§ 101 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 105 Abs. 2 UrhG

Das LG Köln hat in diesem Beschluss, der einem Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider bezüglich der Zuordnung bestimmter IP-Adressen gewährt, das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung vorausgesetzt und dieses auch gleichzeitig bestätigt. Vorliegend ging es um den Up-/Download eines Computerspiels. Das gewerbliche Ausmaß ergebe sich aus der Schwere der Rechtverletzung und diese sich daraus, dass eine umfangreiche Datei öffentlich zugänglich gemacht wurde. Soweit die Zugänglichmachung nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Werkes in Deutschland erfolgt sei, sei dies unerheblich, da sich das geschützte Spiel noch in einer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase befinde. Es werde noch zu einem üblichen Verkaufspreis angeboten. Wie hoch ein noch „üblicher Verkaufpreis“ sein solle, führte das Gericht allerdings nicht aus.

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