LG Köln: Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“

veröffentlicht am 20. November 2018

LG Köln, Urteil vom 18.09.2018, Az. 31 O 376/17
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass die Werbung eines Internet-Vergleichsportals im Bereich Kfz-Versicherungen mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ irreführend ist, wenn außerhalb des Portals Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden sind. Der Verkehr werde die versprochene „Garantie“ auf den gesamten Markt beziehen und nicht nur auf die von den Beklagten dargestellten Tarife, so dass von weiteren Recherchen abgesehen werde. Die Irreführung werde auf dem Portal auch nicht durch ausreichende Hinweise ausgeräumt. Ein ohne Vergrößerung kaum wahrnehmbares „i“ mit einem Mouseover-Effekt hinter dem Wort „Garantie“ genüge nicht für eine Information an den Nutzer. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – Nirgendwo Günstiger Garantie).


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