LG Köln: Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche / Ausnahme von der 70-Zeichen-Rechtsprechung des BGH

veröffentlicht am 6. Januar 2023

LG Köln, Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21
§ 276 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 339 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH, wonach ein jedenfalls öffentliches Zugänglichmachen eines Fotos nicht mehr vorliegt, wenn das betreffende Foto nur noch unter Eingabe des ursprünglichen, 70 Zeichen langen URL aufrubar ist, nicht anwendbar ist, wenn das Foto über die interene Suchfunktion einer Internethandelsplattform wie eBay.de aufrufbar ist.  Es sei nämlich gerade nicht „erfahrungswidrig“, dass außer dem Kläger noch „recht viele“ andere Personen bei Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe auf der Internethandelsplattform der streitgegenständlichen Fotografien ansichtig würden. Damit seien die Fotos nicht faktisch lediglich für die Personen auffindbar gewesen, die sich die URL vorher abgespeichert oder sonst in irgendeiner Form kopiert oder notiert oder die Adresse von Dritten erhalten hätten. Vielmehr hätte eine „thematische Suche“ die Bilder noch auffindbar gemacht (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 01.10.2021, 6 U 141/20 – Pixelio). Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche / Ausnahme von der 70-Zeichen-Rechtsprechung des BGH)

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