LG Köln: Bundeskartellamt scheint sofortueberweisung.de gegenüber Giropay den Rücken zu stärken

veröffentlicht am 26. März 2011

Laut einer Pressemitteilung des Zahlungssysteme-Anbieters Payment Network AG, welche auch das Zahlungssystem sofortüberweisung.de anbietet, hat das LG Köln das Verfahren giropay GmbH ./. Payment Network AG ausgesetzt, um eine Stellungnahme des Bundeskartellamts abzuwarten. Dieses habe erklärt, so Payment Network, „dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.“ Weiter:

„… Grund für die Ermittlungen des Bundeskartellamtes war das Verfahren der giropay GmbH gegen die Payment Network AG. Die giropay GmbH hatte im Januar 2010 Klage gegen die Payment Network AG wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. giropay warf der Payment Network AG vor, diese würde durch ihr bankenunabhängiges System sofortüberweisung.de gegen die AGB der Banken und Sparkassen verstoßen. Das Landgericht Köln hatte wegen der Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Oktober 2010 das Verfahren ausgesetzt (siehe Presseerklärung vom 15. Oktober 2010 „Verkündungstermin aufgehoben wegen Intervention des Bundeskartellamtes“).“

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