LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierung / 2006

veröffentlicht am 27. Januar 2023

Unterlizenz Recht nicht autoamtisch bei ausschließlicher Lizenz
LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2006, Az. 05 O 1408/06

§ 31 Abs. 3 UrhG, § 35 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Lizenznehmer auch mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes gem. §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht erwirbt, seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.  Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten müsse deshalb zwischen dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart werden oder es müsse sich jedenfalls aus den Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung (LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierung).

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