LG Leipzig: Eine Benachrichtigungsgebühr bei gescheitertem Lastschrifteinzug ist rechtswidrig / AGB – Berichtet von Dr. Damm & Partner

veröffentlicht am 14. Dezember 2010

LG Leipzig, Urteil vom 06.12.2010, Az. 08 O 1140/10 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB

Das LG Leipzig hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen entschieden, dass in den Banken-AGB im Zusammenhang mit nicht ausgeführten Lastschriften und Überweisungen keine sog. Benachrichtigungsgebühren gefordert werden dürfen. Kreditinstitute hatten in der Vergangenheit pro Vorgang zwischen einem und fünf Euro für die Benachrichtigung gefordert.

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