LG Leipzig: Händlerbund führt mit Werbung „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ in die Irre / Wettbewerbsverstoß

veröffentlicht am 2. Mai 2019

LG Leipzig vom 24.10.2018, Az. 05 O 752/18 – rechtskräftig
§ 5 UWG

Das LG Leipzig hat nach Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale den Händlerbund wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Unterlassung verurteilt, weil er seinen Mitgliedern durch das Versprechen „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ den Eindruck vermittle, dass sie einen Anspruch auf gerichtliche Vertretung in allen Instanzen erwerben würden, was tatsächlich aber nicht der Fall war. Einschränkungen der Leistungen wurde mit zwei kleinen, waagerecht angeordneten Sternchen neben dem Unterpunkt „Hilfe bei Abmahnungen“ aufgeführt. Deren Erläuterung fand sich am Ende der Seite. Ergänzende Informationen fanden sich in einer Rubrik „Satzung / AGB“ in einer  umfangreichen „Rechtsschutzordnung“ versteckt. In einer nicht unmittelbar mit der Satzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlinkten Erläuterung hieß es, „dies ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder“. Das OLG Dresden hatte im Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen (Beschluss vom 14.03.2019, Az. 14 U 1745/18). Bereits zuvor war dem Händlerbund vom LG Köln (Urteil vom 17.01.2017, Az. 33 O 83/16) verboten worden, zu werben, Mitglieder des Händlerbunds erhielten im Rahmen der UNLIMITED-Mitgliedschaft einen unbegrenzten Anspruch auf professionelle Rechtsberatung und/oder Mitglieder des Händlerbunds hätten gegenüber diesem einen Anspruch auf Gewährung von Rechtsberatung, wenn dies in einer bestimmten Form geschehe. Vom LG Berlin (Beschluss vom 02.02.2015, Az. 52 O 33/15) wurde dem Händlerbund bereits untersagt, zu Zwecken des Wettbewerbs Unternehmer telefonisch zu kontaktieren oder kontaktieren zu lassen, es sei denn, dass eine ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG des jeweilig Angerufenen vorliege.


Wird Ihnen Irreführung vorgeworfen?

Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


I