LG Leipzig, 29.09.2009, Az. 05 O 2480/09
§ 5 VersVermV
Das LG Leipzig hat einer Unternehmergesellschaft untersagt, die Vermittlung von Versicherungen anzubieten, ohne in das bei der örtlichen IHK geführte Register der Versicherungsvermittler eingetragen zu sein. Es reiche nicht aus, so dass Landgericht, dass die Geschäftsführerin der Gesellschaft als Einzelunternehmerin registriert sei. Das Verhalten der UG verstoße gegen § 5 VersVermV (JavaScript-Link: Verordnung). Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Wettbewebszentrale (Pressemitteilung).