LG Leipzig: Vertragsstrafe wegen Urheberrechtsverletzung wird auch dann verwirkt, wenn fragliches Bild nur mit direktem Link aufgerufen werden kann

veröffentlicht am 17. April 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 05 O 1508/08
§ 97 UrhG

Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks untersagt, schon dann vorliegt, wenn das Werk nur noch über Eingabe des direkten Links aufrufbar ist. Den Unterlassungsschuldner treffe auch eine Pflicht, das Werk vollständig vom Server, auf dem seine Website gehostet werde, zu löschen.

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