LG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an „Personen mit türkischem Migrationshintergrund“ gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.