LG München: Einstellung eines Produkts in falsche eBay-Kategorie (hier: Markenkategorie „Thomas Sabo“ und „Pandora“) kann wegen Irreführung wettbewerbswidrig sein

veröffentlicht am 2. November 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 06.07.2010, Az. 33 O 8163/10
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG München I hat entschieden, dass die Einstellung von Schmuckgegenständen in die eBay-Markenkategorie „Thomas Sabo“ und „Pandora“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese nicht tatsächlich von diesen Herstellern gefertigt wurden. Die damit begründete Verwechselungsgefahr werde auch nicht dadurch beseitigt, dass das Wort „kompatibel“ verwendet werde, denn damit werde lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Gegenstand zu einem anderen passe („kompatibel“ sei). Es fehle gleichwohl eine aufklärende Aussage darüber, wer der Hersteller des Produkts ist. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Felix Barth (hier).

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