LG München I: Blu-ray Disc ist keine eigenständige, neue Nutzungsart neben DVD

veröffentlicht am 3. März 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 18.08.2010, Az. 21 O 14144/10 – nicht rechtskräftig
§§ 31; 94 UrhG

Das LG München I hat entschieden, dass die technische Weiterentwicklung der DVD, die Blu-ray-Disc, keine eigenständige, also neue Nutzungsart darstellt, dementsprechend vertraglich keine gesonderte Vereinbarung für die Veröffentlichung eines Films auf einem solchen Datenträger erforderlich ist. Die Antragsgegnerin dieses Verfahrens (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) verwies auf ihre Berechtigung laut einer Vereinbarung, die ihr zunächst das Verbreitungrsecht auf „Videokassetten und -platten“ gewährte und dann, kraft eines Bestätigungsschreibens auch die entsprechenden Rechte in Bezug auf DVDs (Zitat: „Wir sind uns einig, dass eine Vermarktung auf DVD die logische Fortsetzung und sinnvolle Ergänzung zur VHS-Kassette darstellt“). Es sei, so die Kammer, eine Tatsache, dass auch unter den Begriff DVD keineswegs nur ein einzelnes Format, sondern eine Vielzahl von optisch auslesbaren Speichermedien mit unterschiedlicher Informationsdichte fielen.

Gerichtsbekanntermaßen umfasse bereits die Bezeichnung DVD verschiedenste Erscheinungsformen wie die Single-Layer-DVD (DVD-5), die Dual-Layer-DVD (DVD-9), die Flipper-DVD (DVD-10), die Flipper-DVD mit einer Seite Single-Layer und einer Seite Double-Layer (DVD-14), die Flipper-DVD mit zwei Seiten Double-Layer (DVD-18) oder die Kombination aus einer Single-Layer-DVD mit einer CD (DVD-plus). Auch die Blu-ray Disc sei insofern gerichtsbekanntermaßen lediglich eine technische Fortentwicklung, wie sie auch die unter der Bezeichnung DVD vermarkteten Sonderformen der DVD darstellten.

Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden (OLG München, Az. 29 U 4446/10).

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