LG München I: Das Angebot käuflicher positiver Fake-Bewertungen ist rechtswidrig

veröffentlicht am 18. November 2019

LG München I, (Versäumnis-) Urteil vom 14.11.2019, Az. 17 HK O 1734/19
§ 5 Abs. 1 Nr. 1

Das LG München I hat entschieden, dass das Anbieten käuflicher positiver Fake-Bewertungen, also von Bewertungen denen kein tatsächlicher Aufenthalt des Bewerters zu Grunde liegt, rechtswidrig ist. Geklagt hatte das Reiseportal Holidaycheck gegen einen südamerikanischen Anbieter von positiven Bewertungen, die für Onlinehändler, Ärzte oder Hoteliers angeboten wurden. Auf Grund des Urteils ist der südamerikanische Anbieter nunmehr gehalten, die Fake-Bewertungen zu löschen und Auskunft zu erteilen, von wem genau die positiven Fake-Bewertungen stammen.


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