LG München I: GEMA verklagt Anbieter von KI-Musik-App SUNO / 2025

veröffentlicht am 25. Februar 2025

Die GEMA hat nach eigenen Aussagen am 21.01.2025 Klage bei dem LG München I gegen die Suno Inc., eine US-amerikanische Anbietern von KI-generierten Audioinhalten eingereicht. Die App SUNO ermögliche es durch einfache Befehle (Prompts), Musikstücke zu erzeugen, der Anbieter SUNO selbst spricht von „KI-Musik“ und einem „Song-Generator“. Nach einer Pressemitteilung der GEMA habe die Suno Inc. dabei „geschützte Aufnahmen geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool“ verarbeitet, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool habe „in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ zum Verwechseln ähnlich“ seien, erzeugt (zur Pressemitteilung der GEMA: hier). Die GEMA hatte im vergangenen Jahr bereits „als erste Verwertungsgesellschaft weltweit“ am 13.11.2024 eine Klage gegen OpenAI, genauer: die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht und moniert, dass geschützte Songtexte von GEMA-Mitgliedern wiedergegeben worden seien, ohne zuvor zu diesem Zweck Lizenzen erworben oder die Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben (zur Pressemitteilung der GEMA: hier).

 

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