LG München I: Hersteller dürfen Fachhändlern beim Verkauf von Markenprodukten keine Preisvorgaben aufzwingen

veröffentlicht am 16. Oktober 2009

LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
§§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich.

Das Urteil dürfte nicht auf jeden Onlineshop-Betreiber und jeden eBay-Händler zu übertragen sein, da Voraussetzung für den streitgegenständlichen Belieferungsanspruch nach Auffassung der Münchener Richter „das Führen eines Betriebs [sei], der den Namen ,Fachgeschäft‘ verdient“. Ähnlich urteilt das LG Berlin (Link: Urteil 1), anders dagegen das LG Mannheim (Link: Urteil 2), jeweils in Bezug auf die Frage, ob Markenhersteller ihren Händlern einen eBay-Verkauf untersagen können.

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