LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrig

veröffentlicht am 14. August 2022

LG München I, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 37 O 32/21 § 32 ZPO , § 292 ZPO , § 925 Abs. 2 ZPO , § 936 ZPO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, § 14 UWG, § 18 GWB , § 19 GWB , § 33 GWB, Art. 6 Abs. 3 Rom-II-VO, Art. 4 EU-VO 2019/1150

Das LG München I hat entschieden, dass die sofortige Sperrung eines Händlerkontos mit einem pauschalen Hinweis auf evenutell manipulierte Produktbewertungen kartellrechtswidrig und wettbewerbswidrig ist. Hinweis: Diese Entscheidung hat das LG München I im Widerspruchsverfahren auf Grund eines im Einzelfall liegenden besonderen Umstands wieder aufgehoben (LG München: Zur Kartellrechtswidrigkeit der Sperrung eines Händlerkontos durch Amazon). Zum Volltext der Entscheidung (LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrig).


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