LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to

veröffentlicht am 22. März 2019

LG München I, Urteil vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18
§ 19a UrhG, § 7 Abs. 4 TMG, § 935 ZPO

Das LG München I hat entschieden, dass die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Dringlichkeit fehlt, wenn der Antragsteller seit Kenntniserlangung von einem Urheberrechtsverstoß länger als einen Monat zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Eine Besonderheit dieser Entscheidung liegt darin, dass bereits die Kenntnis von der Verletzungshandlung dem Grunde nach (hier Öffentlichzugänglichmachen von Filmwerken über kinox.t0 u.a.) von Bedeutung ist, nicht erst die Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung an den zum Gegenstand des konkreten Unterlassungsantrags gemachten Werk. Zum Volltext der Entscheidung (LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to).


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