LG München I: Zur unlauteren Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke

veröffentlicht am 13. November 2017

LG München I, Urteil vom 13.12.2016, Az. 33 O 7174/16
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 51 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das LG München hat entschieden, dass ein Löschungsanspruch vorliegt, wenn eine eingetragene Marke die Unterscheidungskraft einer älteren eingetragenen und bekannten Marke unlauter ausnutzt. Vorliegend ging es um zwei ähnlich ausgestaltete Wort-/Bildmarken mit Namen „Chefkoch“. Das Gericht führte aus, dass die angesprochenen Hobbyköche eine gedankliche Verbindung zwischen der u.a. im Portal „Chefkoch.de“ rechtserhaltend benutzten Klagemarke und der hochgradig ähnlichen, ebenfalls Kochinteressierte ansprechenden angegriffenen Marke herstellen würden, ohne dass auf Seiten der Beklagten ein legitimes Interesse zur Verwendung der Bezeichnung ersichtlich wäre. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG München – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft).


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