LG München: Zum gutgläubigen Erwerb von urheberrechtlichen Nutzungsrechten / Kein Unterlassungsanspruch bei einem widersprüchlichem Verhalten

veröffentlicht am 23. März 2009

LG München I, Urteil vom 03.12.2008 , Az. 21 O 23120/00
§ 97 UrhG

Das LG München I hat in diesem Fall entschieden, dass es für eine Urheberrechtsverletzung einer bewussten Übernahme eines fremden Werkes nicht bedarf. Im entschiedenen Fall ging es um ein Plagiat des Gitarrensolos im Song „Still got the Blues“ (1990), welches laut Behauptung des Klägers aus dessen Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden sei. Dieses Werk sei allerdings nie auf Tonträger erhältlich gewesen und nur auf Live-Konzerten und einmal im Radio zu hören gewesen. Trotzdem entschieden die Richter auf Grund der frappierenden Ähnlichkeit der Gitarrensoli, dass eine Urheberrechtsverletzung vorläge. Sie konnten weder ausschließen, dass der Beklagte das Werk des Klägers gehört habe noch dass er sich das Stück über einen Zeitraum von 16 Jahren merken konnte. Was das Gericht dem Kläger nicht zusprechen konnte, war ein Unterlassungsanspruch, denn der Kläger hatte ebenfalls die Führung als Mitkomponist bei der GEMA gefordert – entweder der Kläger solle die Verbreitung des Plagiats unterbinden oder an dessen Verwertung partizipieren wollen, beides ginge jedenfalls nicht (JavaScript-Link: Pressemitteilung).

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