LG Münster: Zur irreführenden Werbung mit der Aussage „CE-geprüft“

veröffentlicht am 25. Oktober 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10
§§ 3; 5 UWG

Das LG Münster hat gegen einen Onlinehändler entschieden, dass in der Werbeaussage „CE-geprüft“ für einen sog. Thermomelder eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit liege, weil der Eindruck erweckt werde, der Händler biete etwas Besonderes, was bei Wettbewerbern nicht zu finden sei. Da sich der beklagte Onlinehändler dem Hinweis des Gerichts öffnete und die Klageforderung anerkannte, erging ein Anerkenntnis-Urteil.

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