LG Potsdam: Zur fahrlässigen Urheberrechtsverletzung durch Nutzung fremder Fotos

veröffentlicht am 3. August 2016

LG Potsdam, Urteil vom 26.11.2014, Az. 2 O 211/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Potsdam hat entschieden, dass sich aus dem Erhalt eines Bildes im Rahmen eines Werbeflyers keine Berechtigung ableiten lässt, dieses Bild für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen. Vor einer Nutzung des streitgegenständlichen Fotos hätte die Beklagte sich vergewissern müssen, dass durch ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt würden. Geschehe dies nicht, hafte die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Potsdam – Fahrlässige Urheberrechtsverletzung).


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