LG Saarbrücken: Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Todesanzeigen im Internet durch Nicht-Familienangehörige / Das Persönlichkeitsrecht Verstorbener

veröffentlicht am 12. Mai 2014

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, Az. 13 S 4/14
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
, § 35 Abs. 2 S.2 Nr. 1 BDSG, Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer virtuellen Todesanzeige durch einen Nicht-Familienangehörigen des Verstorbenen im Internet zwar nicht gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn die hierfür erforderlichen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (hier: einer Tageszeitung) entnommen werden können. Nur ausnahmsweise gelte dies nicht, wenn das Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiege. Eine Abwägung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Verstorbenen als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG finde vorliegend nicht statt.

Denn das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wirke nicht über den Tod hinaus, weil es die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person voraussetze (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2006 – 1 BvR 1168/06, GRUR 2006, 1049 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. April 2001 – 1 BvR 932/94, VersR 2001, 1252 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. August 2000 – 1 BvR 2707/95, EuGRZ 2001, 342; BVerfG, Urteil vom 24. Februar 1971 – 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173 ff.).

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