LG St. Pölten: Weiß eBay von betrügerisch handelndem eBay-Mitglied ohne es zu sperren, ist eBay geschädigten Mitgliedern zum Schadensersatz verpflichtet

veröffentlicht am 10. April 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG St. Pölten (Österreich), Urteil vom 31.03.2010, Az. 4 Cg 144/08i
§§ o.A.

Das LG St. Pölten hat entschieden, dass eBay einem Mitglied ca. 16.500,00 EUR Schadensersatz zahlen muss, nachdem ein deutscher eBay-Powerseller, der später Insolvenz anmeldete, einen gegen Vorkasse verkauften Goldbarren nicht ausgeliefert hatte. Die Besonderheit, welche zum Schadensersatz führte, lag darin begründet, dass eBay in den Vormonaten per E-Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen verschiedenster eBay-Mitglieder vor den Geschäftspraktiken des Powersellers (AGB-widrige Lieferzeitverstöße, falsche Angebotsbeschreibung) gewarnt worden war, allerdings nichts unternommen hatte, so auch nicht den Powerseller-Status aberkannt hatte. Dass österreichische Landgericht erklärte, dass die Beklagte  aufgrund der Vielzahl von Warnungen [ – insbesondere des in eBay-Fragen äußerst versierten Mitglieds „bubu.m“ -] und aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kläger geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen sei, den Powerseller „- trotz des guten Geschäftes, das sie mit ihr machte -„, sorgfältig zu überprüfen und aufgrund der Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren. Der Volltext des Urteils findet sich hier.

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