LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18
§ 355 Abs. 1 BGB, § 356b Abs. 2 S. 1 BGB, § 492 Abs. 2 BGB, § 495 Abs. 1 BGB
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Kreditvertrag zu einem Fahrzeug bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im August 2014 einen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600,00 EUR erworben. Einen Teil des Kaufpreises finanzierte der Kläger per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank. In den Vertragswerken einschließlich der Widerrufsbelehrung war der Zinssatz falsch wiedergegeben worden, was dazu führte, dass der Kläger den Vertrag auch noch nach drei Jahren widerrufen konnte. Ähnliche Klauseln sollen auch in bestimmten Geschäftsbedingungen der BMW Bank vorhanden sein. Der Kläger erhält bei Rechtskraft des Urteils sämtliche gezahlten Beträge abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer zurück. Zu einer Entscheidung des LG Aurich im Volltext hier (LG Aurich – Kreditvertrag / Darlehensvertrag kann wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch nach Jahren widerrufen werden).
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