LG Stuttgart: Haftstrafen von mehr als 3 Jahren für PayTV-Piraten / 2024

veröffentlicht am 30. Oktober 2024

LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2024, Az. 11 KLs 27 Js 17982/23 – rechtskräftig
§ 27 StGB, § 202a StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 106 UrhG

Das LG Stuttgart hat vier Mitglieder einer Gruppe u.a. zu Haftstrafen verurteilt, die seit 2006 auf einer Internetplattform zunächst Satelliten-Pay-TV und sodann IPTV urheberrechtswidrig kostenpflichtig angeboten haben. Es sollen Filme und TV-Episoden im jeweils fünfstelligen Bereich sowie diverse TV-Kanäle angeboten worden sein, wobei Gegenstand des Verfahrens vor dem LG Stuttgart der Zeitraum 2014 bis 2023 war. Ein Angeklagter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs in fast 3.800 Fällen und „Beihilfe zum Ausspähen von Daten in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung“ in über fast 2.600 Fällen zu nahezu vier Jahren Haft verurteilt, ähnlich erging es dem zweiten Angeklagten. Der dritte Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten während der vierte Angeklagte auf Grund seines nachgeordneten Tatbeitrags innerhabl der Gruppe auf Bewährung zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt wurde.

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