LG Stuttgart: „Umzugsklausel“ – AGB von Energieversorgern mit Sonderkündigungsrecht rechtmäßig

veröffentlicht am 25. Oktober 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2010, Az. 20 O 70/10
§§ 242, 307 ff BGB

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für den Fall des Umzugs eines Kunden eine Sonderkündigungsregelung des Energieversorgers enthalten, rechtmäßig sind. Der Kunde werde nicht unangemessen benachteiligt, da der Stromlieferungsvertrag anschlussbezogen und nicht personenbezogen sei. Ziehe der Kunde um, ändere sich eine wesentliche Vertragsgrundlage. Darüber hinaus sei dem Kunden im streitigen Fall ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, obwohl dies nach allgemeinen Grundsätzen nicht unbedingt notwendig sei. Es sei kein Grund ersichtlich, den Kunden, aus dessen Sphäre bei objektiver Betrachtung die Störung des Vertragsverhältnisses (Umzug) stamme, einseitig zu bevorzugen. Vielmehr entspreche es Treu und Glauben, dass beide Partner des gestörten Dauerschuldverhältnisses berechtigt seien, den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat auf das Urteil hingewiesen.

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