LG Trier: Was „Käse“ heißt, muss auch vom Tier stammen – wettbewerbswidrige Produktbezeichnung

veröffentlicht am 11. April 2016

LG Trier, Urteil vom 24.03.2016, Az. 7 HK O 58/16
EU-VO 1308/2013

Das LG Trier hat entschieden, dass die Bezeichnung von veganen oder vegetarischen Produkten als „Käse“ oder „Cheese“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung als Käse sei allein tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten. Daher ändere auch die Erläuterung, dass es sich nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, nichts an der Wettbewerbswidrigkeit.


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