LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008, Az. 14 O 1631/08
§ 8 Abs. 4 UWG
Das LG Würzburg hat darauf hingewiesen, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Abmahnungstätigkeit in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur eigenen Geschäftstätigkeit steht. Im vorliegend zu entscheidenden Fall hatte ein Onlinehändler drei Monate nach Unternehmensgründung im Bundesgebiet zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen, im gleichen Zeitraum jedoch nur eine Handvoll Artikel im eigenen Shop angeboten.