BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie

veröffentlicht am 31. Januar 2023

BGH, Urteil vom 18.06.2020, Az. I ZR 93/19
§ 97 Abs. 2 S. 1 und 3 UrhG, § 287 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die nach einer Urheberrechtsverletzung erfolgte Lizenzierung nicht ohne weiteres geeignet ist, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten werde damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten „Lizenzgebühren“ entsprächen nicht nur der Vergütung, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bildeten sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete „Mehrwert“ stehe typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung (Lizenzanalogie). Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie).

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