OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschluss

veröffentlicht am 5. September 2022

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az. 10 U 65/22
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Aufhebung einer eBay-Kontosperre / eBay-Kontokündigung, die auf Grund des Verkaufs illegaler (Microsoft) Product Keys verhängt wurde, jedenfalls nicht im Wege der einstweiligen Verfügung begehrt werden kann, wenn der betroffene Händler mit seinem Verfügungsantrag elf (11) Wochen nach der Kontosperre zuwartet. Der Senat befasste sich, obwohl – worauf er mehrfach hinweist – es hierauf nicht mehr ankam auch inhaltlich mit dem Verfügungsantrag des Klägers. Dabei stellte das OLG Brandenburg u.a. fest, dass die Kündigungserklärung eBays keiner namentlichen Unterschrift bedurft hätte; insoweit reichte die Unterzeichnung „eBay GmbH“ der juristischen Person, mit welcher das Vertragsverhältnis eingegangen worden war. Ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liege nicht vor. Es bestünden „Zweifel an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs“, denn der Verfügungskläger habe nur eine Vertragsverletzung seitens der Verfügungsbeklagten gerügt, und die von dieser vorgenommene Sperrung habe auch nur zwei von drei Nutzerkonten betroffen. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschluss).


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