OLG Braunschweig: Stiftung Warentest verliert im Domain-Rechtsstreit um tests.de

veröffentlicht am 28. Dezember 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 22.12.2009, Az. 2 U 164/09
§§ 3, 5 UWG

Das OLG Braunschweig hat eine einstweilige Verfügung des LG Braunschweigs, erwirkt durch die Stiftung Warentest (test.de), gegen die Benutzung der Domain tests.de aufgehoben. Auf www.tests.de wurden zuvor Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht. Das LG Braunschweig erließ eine einstweilige Verfügung und bestätigte im Widerspruchsverfahren die Unterlassungsverfügung, dass die Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests genutzt werde (LG Braunschweig, Beschluss vom 06.05.2009, Az. 9 O 674/09 (84). Gegenwärtig ist auf www.tests.de noch die Erklärung der Betreiber zu lesen: „Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Stiftung Warentest, die den Begriff ‚tests‘ zur Beschreibung von Waren- und Dienstleistungstests für sich monopolisieren will, mussten wir unsere Internetpräsenz vorübergehend vom Netz nehmen. Wir gehen gegen die einstweilige Verfügung vor. …“

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