OLG Celle: Wann muss der Betreiber einer Suchmaschine einen Link löschen?

veröffentlicht am 15. März 2017

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2016, Az. 13 U 85/16
§ 29 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 BDSG; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG

Das OLG Celle hat entschieden, dass ein von einer unvorteilhaften Veröffentlichung im Internet Betroffener nicht in jedem Fall das Recht auf Löschung des Links zu dieser Veröffentlichung gegenüber dem Betreiber einer Suchmaschine hat. Verlinke der Suchmaschinenbetreiber einen Pressebeitrag, dessen Veröffentlichung an sich zulässig gewesen sei und der aus einer allgemein öffentlich zugänglichen Quelle stamme, könne er nicht zur Löschung verpflichtet werden. Zwar könne sich der Betreiber einer Suchmaschine selbst nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen; bei rechtmäßig veröffentlichten Artikeln sei jedoch auch die Presse- und Meinungsfreiheit des für den Inhalt des verlinkten Beitrags Verantwortlichen bei einer Abwägung mit Rechten des Betroffenen zu berücksichtigen. Ein „Recht auf Vergessen“ stand das Gericht dem Kläger sieben Jahre nach der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Interviews zu einem immer noch aktuellen Thema ebenfalls nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Celle – Linklöschung durch Suchmaschinenbetreiber).


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