OLG Celle: Garantieversprechen bei privaten eBay-Angeboten

veröffentlicht am 30. April 2009

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009, Az. 3 U 251/08
§ 443 Abs. 1 BGB

Das OLG Celle hat entschieden, dass durch die Angabe in einem Verkaufsangebot, dass ein Gerät getestet wurde, noch keine Übernahme einer Garantie für die Funktionstüchtigkeit des Gerätes im späteren Einsatz enthalten ist, insbesondere, wenn der Verkäufer in dem Angebot ausdrücklich erklärt, keine Garantie übernehmen zu wollen. Im entschiedenen Fall hatte der private Verkäufer eine Segelyacht mit nicht angeschlossenem Motor über die Internethandelsplattform eBay zum Verkauf angeboten. Er gab an, den Motor in einer Wassertonne getestet zu haben („Motor läuft und fördert auch genügend Kühlwasser (in Wassertonne getestet)“). Im weiteren Auktionstext wies der Verkäufer außerdem darauf hin, dass er die Gewährleistung für die Ware ausschließe und keine Garantien übernehme. Das Gericht erachtete den Ausschluss als wirksam. Insbesondere sei der Motortest in der Wassertonne nicht als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszulegen in dem Sinne, dass der Motor auch nach Einbau im Betrieb mit der Segelyacht eine bestimmte Leistung erbringe. Dies hätte der Verkäufer, der ausdrücklich auf seinen Laienstatus hingewiesen hatte, erkennbar nicht leisten können und wollen. Das OLG stellte klar, dass die stillschweigende Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den Verkäufer nur in seltenen Fällen und zurückhaltend angenommen werden könne. Im Falle der ausdrücklichen Ablehnung einer Garantieübernahme durch den Verkäufer sei dies nicht möglich.

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