OLG Dresden: Krankenkasse darf neuen Mitgliedern bei der Kündigung der alten Krankenkasse helfen, aber nicht auf ein Kontaktverbot hinwirken

veröffentlicht am 17. August 2015

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Krankenkasse auf ihrer Webseite potentiellen Neukunden ein Schreiben zur Kündigung der Mitgliedschaft bei Mitbewerbern zur Verfügung stellen darf. Allerdings darf in diesem Musterschreiben nicht der Passus enthalten sein, dass „sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse widerrufen“ würden, was auch für Rückwerbeversuche gelten solle. Dadurch würden Wettbewerber unzulässig gezielt behindert, da diesen untersagt würde, sogar noch vor Wirksamkeit der Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft Fragen in Bezug auf das alte Vertragsverhältnis zu klären (Beitragsrückstände, Kündigungsabwicklung etc.). Auch hätten betroffene Krankenkassen aus Wettbewerbsgesichtspunkten das Recht, den Kündigungswilligen durch geeignete Anstrengungen als Mitglied zu behalten.

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