OLG Düsseldorf: Zur pflichtgemäßen Widerrufsbelehrung auch bei Printwerbung

veröffentlicht am 17. Mai 2016

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2016, Az. I-15 U 54/15
§ 3a UWG, § 3 UWG; § 312d Abs. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für den Fall, dass ein (gedruckter) Werbeprospekt auch eine Bestellmöglichkeit bietet, eine vollständige Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular enthalten sein muss. Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit seien bei einem sechsseitigen Prospekt nicht einschlägig, da dieser entsprechend umgestaltet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier  (OLG Düsseldorf – Widerrufsrecht Werbeprospekt).


Wurden Sie wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt?

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung – ob online oder im Katalog – erhalten oder sogar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, z.B. durch Erstellung einer individuellen Unterlassungserklärung.


I