OLG Frankfurt a.M.: Hersteller von Kfz muss Reparatur- und Wartungsinformationen für unabhängige Marktteilnehmer bereithalten

veröffentlicht am 15. Mai 2017

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.02.2017, Az. 6 U 31/16
Art. 6 Euro5/6-VO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Kfz-Hersteller unabhängigen Marktteilnehmern – d.h. Unternehmen, die keine autorisierten Händler oder Reparaturbetriebe sind – Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der von ihm vertriebenen Kfz-Typen gewähren muss. Dieser Zugang müsse auf leichte und unverzügliche Weise möglich sein, könne aber auch gegen Entgelt erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Reparatur- und Wartungsinformationen für Kfz).


Sollen Sie andere Marktteilnehmer benachteiligen?

Haben Sie eine Abmahnung oder Klage erhalten, weil Sie angeblich widerrechtlich Informationen zurückhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


I