OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Gebrauch einer fremden Marke?

veröffentlicht am 22. Juni 2018

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.03.2018, Az. 6 W 18/18
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer Marke durch einen zweiten Lizenznehmer gegenüber einem länger bestehenden Lizenznehmer nicht irreführend und damit unlauter ist, soweit die Lizenzerteilung kennzeichenrechtlich zulässig ist. Entstünden dadurch Fehlvorstellungen im geschäftlichen Verkehr, was das Verhältnis der Lizenznehmer angehe, müsse dies akzeptiert werden, weil der Zeichenschutz durch das Wettbewerbsrecht nicht erweitert oder eingeschränkt werden dürfe. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Irreführende Markenverwendung).


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